Hochmodernen Gesellschaften gelingt es immer seltener, die Folgen komplexer Prozesse zweifelsfrei auf Urheber zurückzuführen und Verantwortliche für entstandene Schäden zu finden. Ludger Heidbrink hat in seinem neuen Buch Nichtverantwortlichkeit den Vorschlag gemacht, den Blick umzukehren: Unter welchen Umständen wird es möglich, Personen, Akteure oder Organisationen von ihrer Verantwortung freizusprechen, ohne sie dadurch vorschnell zu entlasten? Für das Velbrück Magazin skizziert er den in seinem Buch entfalteten Unterschied zwischen einer legitimen Unverantwortlichkeit und einer illegitimen Verantwortungslosigkeit.
Ludger Heidbrink
Unverantwortlichkeit und Verantwortungslosigkeit
Für Friedrich Nietzsche ist die Geschichte der Moral eine Geschichte des Irrtums: Der Mensch ist für nichts verantwortlich – weder für seinen Charakter und seine Einstellungen noch für sein Verhalten und dessen Folgen. »Die völlige Unverantwortlichkeit des Menschen«, so Nietzsche in Menschliches, Allzumenschliches, »ist der bitterste Tropfen, welchen der Erkennende schlucken muss, wenn er gewohnt war, in der Verantwortlichkeit und der Pflicht den Adelsbrief seines Menschenthums zu sehen.«[1] Für Nietzsche beruht der falsche Glaube an die Verantwortung nicht nur auf der Illusion der Willensfreiheit, sondern auch auf der Suche nach Schuldigen, wo es keine gibt.
Nietzsche ist der erste Verteidiger der Verantwortungslosigkeit in einem umfassenden und allgegenwärtigen Diskurs der Verantwortung, der ab etwa Mitte des 18. Jahrhunderts einsetzt und bis heute andauert.[2] Das Prinzip Verantwortung ist spätestens seit dem gleichnamigen Buch von Hans Jonas (1979) ubiquitär geworden. Es bildet die Grundlage des westlichen Normen- und Rechtssystems; es stellt das Leitbild des aktivierenden Staates dar, der seine Bürger zu stärkerer Eigenverantwortung anhält; es steht im Mittelpunkt der Zivilgesellschaft, die auf den Pfeilern der Partizipation und Mitverantwortung beruht; es soll die nachhaltige Transformation der Marktwirtschaft befördern, indem die Firmen mehr Corporate Social Responsibility und die Verbraucher mehr Consumer Social Responsibility übernehmen.
I. Organisierte Unverantwortlichkeit und Verantwortungsdiffusion
Dass sich nicht die Verantwortungslosigkeit als Leitprinzip durchgesetzt hat, sondern das Prinzip der Verantwortung, ist angesichts der Komplexität, Eigendynamik und Unsicherheit hochmoderner Gesellschaften erstaunlich. Mit der fortschreitenden gesellschaftlichen Modernisierung sind neue Formen von Verantwortungslosigkeit entstanden, die darin bestehen, dass komplexe kulturelle Prozesse und soziale Funktionssysteme sich nicht mehr ohne weiteres auf ursächliche Faktoren und klare Zuständigkeiten zurückführen lassen. Die Resultate einzelner Handlungen lassen sich häufig nur mit waghalsigen juristischen Konstruktionen und institutionellen Gewaltakten eindeutigen Ursachen und Urhebern zuschreiben. Diese »Gleichzeitigkeit von Zuständigkeit und Unzurechenbarkeit« hat Ulrich Beck als »organisierte Unverantwortlichkeit«[3] bezeichnet.
Die Diagnose der organisierten Unverantwortlichkeit richtet sich gegen die Simulation der Beherrschbarkeit und Kontrolle hochkomplexer und riskanter Prozesse in der globalisierten Industrie- und Marktgesellschaft. Ihr Gegenstand sind die Eigendynamik der entfesselten Funktionssysteme und der Wildwuchs an nicht-intendierten Nebenfolgen in Gestalt von Finanzmarktkrisen, der wachsenden Ungleichverteilung der Vermögen, des beschleunigten Klimawandels und des Wiederaufflammens religiös-kultureller Konflikte. Organisierte Unverantwortlichkeit heißt überspitzt: Die Welt ist aus den Fugen, aber anstatt die Krisen aufzuhalten, werden sie bloß organisiert.
Funktional differenzierte und kollektivistisch verfasste Gesellschaften sind in ihren Grundstrukturen durch das Verschwimmen und die Diffusion von Verantwortlichkeiten gekennzeichnet. In seinem Klassiker »Die Logik des kollektiven Handelns« von 1965 hat Mancur Olson gezeigt, dass ab einer bestimmten Gruppengröße soziale Fallen und Dilemmata entstehen, in denen sich die Akteure trotz fehlender Absichten wechselseitig schädigen und Kollektivgüter übernutzt werden.[4] James Coleman hat schon 1982 von der »asymmetrischen Gesellschaft« gesprochen, in der korporative Großakteure – Körperschaften, Verbände, Unternehmen – gegenüber dem einzelnen Individuum eine wachsende Dominanz gewonnen haben, wodurch die Zurechnung und Sanktionierung von Verantwortung zunehmend komplizierter geworden ist und zugleich das Abschieben persönlicher Verantwortung begünstigt wird.[5]
Daneben sind es seit dem Beginn des 21. Jahrhunderts vor allem die netzwerkförmige Erzeugung und Verarbeitung von Stoffströmen und Wissen, die eine Lokalisierung und Identifizierung von Verantwortlichkeiten erschweren. Die »Network Society«,[6] wie der amerikanische Soziologe Manuel Castells sie genannt hat, ist dadurch gekennzeichnet, dass sich mobile und flexible Akteure zu vernetzten Einheiten zusammenschließen, die besonders schnell auf Veränderungen in ihrer Umwelt reagieren können und zugleich eine hohe Eigenständigkeit besitzen.[7] Die Leistungsfähigkeit der Netzwerke (beim Teamwork, Outsourcing, Franchising und der Just-in-time-Produktion, aber auch bei Policy Networks oder Public Private Partnerships) beruht vor allem darauf, dass die beteiligten Akteure sich selbständig Ziele setzen und eigenverantwortlich Aufgaben übernehmen.
Dadurch changiert die Verantwortung zwischen übertragener Zurechnungsverantwortung und übernommener Aufgabenverantwortung, sie verliert ihren verbindlichen Charakter und verwandelt sich in unbestimmte Verpflichtungen, die sich weder moralisch verbindlich einfordern lassen noch rechtlich sanktioniert werden können.[8] Zudem besitzen Netzwerke – handle es sich um Unternehmenscluster, Joint Ventures oder digitale Netze – die Eigenschaft, räumliche und juridische Grenzen zu überschreiten, faktische Kausalitätsketten und normative Zuschreibungskriterien aufzulösen und eine »retikulare Verantwortungslosigkeit«[9] zu erzeugen, die sich weder mit herkömmlichen rechtlichen Verfahren regulieren noch mit nationalstaatlichen Mitteln politisch steuern lässt.
Die »Diabolik des Netzwerkversagens« (Teubner) ist das systemische Pendant zum Phänomen der Verantwortungsdiffusion, das mit der Größe von Kollektiven zunimmt und dazu führt, dass sich soziale Fallen bilden, in denen sich Egoismus und Rücksichtslosigkeit ausbreiten, oder Handlungsblockaden entstehen, bei denen unklar ist, wer wofür zuständig ist. Die Diffusion von Verantwortlichkeiten ist eine ernsthafte und sozialpsychologisch nicht zu unterschätzende Konsequenz der zunehmenden Expansion von Verantwortung, die mit der Entwicklung der Wissens- und Netzwerkgesellschaft einhergeht.[10] Durch den Umstand, dass immer mehr Bereiche der Gesellschaft, aber auch der Lebenswelt dem Diktat der Verantwortung unterworfen werden, nimmt das Bewusstsein der Unkontrollierbarkeit zu und wächst das Gefühl der Überforderung durch sich auftürmende Verantwortungslasten.
Nicht nur die Diffusion von Verantwortlichkeiten ist deshalb ein Kennzeichen der Markt- und Netzwerkgesellschaft mit ihren beschleunigten Kapital- und Wissensströmen, sondern auch die Überlastung der Akteure durch stetig wachsende Verantwortungsforderungen. Die Folgen bestehen darin, dass die Betroffenen die ihnen auferlegten Verantwortlichkeiten zurückweisen, sie abwehren und vor ihnen zu flüchten versuchen.
II. Zur Unterscheidung von Unverantwortlichkeit und Verantwortungslosigkeit
Die Flucht aus der Verantwortung kann genauso gut ein Symptom der Überforderung wie eine Strategie der Entlastung sein. Wo verläuft dann aber die Trennlinie zwischen legitimer Verantwortungsabwehr und illegitimer Verantwortungsleugnung? Worin besteht der Unterschied zwischen einer gerechtfertigten Unverantwortlichkeit und einer ungerechtfertigten Verantwortungslosigkeit?
Während die Unverantwortlichkeit in der Regel eine Eigenschaft der Umwelt und ihrem Verhältnis zur handelnden Person ist, ist die Verantwortungslosigkeit zumeist eine Eigenschaft von Personen und ihrem Verhältnis zur Umwelt. Unverantwortlichkeit ist ein Handlungsmerkmal, während Verantwortungslosigkeit eine Charaktereigenschaft ist. Anders als die Verantwortungslosigkeit kann die Unverantwortlichkeit begründet und gerechtfertigt sein. Dies ist etwa dann der Fall, wenn manipulative Ansprüche oder paternalistische Eingriffe abgewehrt werden, kognitive und mentale Überforderungen bestehen oder normative Überdehnungen stattfinden. Wenn etwa Arbeitnehmer mit dem Argument der Selbstversorgung zur freiwilligen Betriebsrente gezwungen werden oder Konsumenten mit einer Unzahl an nachhaltigen Produktlabeln konfrontiert werden, ist es akzeptabel und legitim, die Verantwortung zurückzuweisen. Ähnliches gilt für unklare Verpflichtungen und diffuse Verteilungsregeln. Wenn berufliche Leistungen ohne explizite Vorgaben erwartet werden oder in kollektiven Netzwerken das individuelle Einstehen für Schäden verlangt wird, obwohl es sich um einen Kollektivschaden handelt, ist die Abwehr von Verantwortung grundsätzlich gerechtfertigt.
Währenddessen ist es zumeist nicht gerechtfertigt, die politische Organisation der persönlichen Daseinsvorsorge rundweg abzulehnen, sich der Pflicht zur eigenverantwortlichen Lebensführung zu entziehen oder dem Gebot zur Informationsbeschaffung auf Märkten zu verweigern. Ebenso inakzeptabel ist es, geltende Normen zu missachten, sekundäre Entschuldigungsgründe wie Trunkenheit oder affektiven Kontrollverlust anzuführen, den eingetretenen Schaden zu bagatellisieren, sich auf Mehrheitsmeinungen zu berufen oder keine Hilfe in zufälligen Gruppen (etwa bei einem Schwimmunfall) zu leisten, obwohl eine kollektive Verhinderung von Schäden bestanden hat.
III. Abbau von Verantwortungslosigkeit
Wie lässt sich Verantwortungslosigkeit vermeiden, welche Möglichkeiten des Abbaus verantwortungslosen Handelns gibt es? Die Leugnung der Verantwortlichkeit resultiert häufig aus dem Umstand, dass Menschen im Alltag nicht wissen, was sie zur Beseitigung von Missständen – etwa Sweatshops in der Bekleidungsindustrie – beitragen können, worin ihr persönlicher Anteil am Klimawandel besteht oder welche Krisenregion man mit Spenden unterstützen soll. Zudem sind viele Menschen unsicher, ob die Übernahme von Verantwortung überhaupt notwendig ist und etwas bewirkt. Zur Überwindung dieser Hürden reicht es nicht aus, die Kosten der Informationsbeschaffung zu verringern und Anreize für die Übernahme sozialer, politischer oder ökologischer Verantwortung zu setzen.[11]Wirksamer und legitimer ist es, überschaubare Handlungsräume und definierte Rollenmuster zu schaffen, in Peer Groups und lokalen Gemeinschaften sozial erwünschte Verhaltensweisen vorzuleben und die Partizipationsmöglichkeiten von Bürgern an politischen Entscheidungsprozessen zu stärken.
Prosoziales Verhalten setzt, anders gesagt, verantwortungsfördernde Kontexte voraus, in denen sich Präferenzen für Fairness ausbilden können, klarere Regeln für die Teilung und Verteilung von Verantwortlichkeit und eine Identifikation mit den Handlungszielen bestehen. Der Abbau von Verantwortungslosigkeit macht es erforderlich, dass Personen sich als Urheber ihrer Handlungen erfahren, Kontrolle und Einfluss ausüben können und mit den Inhalten übereinstimmen.
IV. Erlaubte Unverantwortlichkeit
Der Beitrag sollte zeigen, dass sich in komplexen Gesellschaften der normative Referenzrahmen von der Seite der Verantwortlichkeit auf die Seite der Unverantwortlichkeit verlagert hat. Unter Bedingungen der Unsicherheit und Ungewissheit steht nicht mehr der Nachweis der Verantwortlichkeit im Vordergrund, sondern die Begründung der Unverantwortlichkeit. Es geht heute immer weniger darum, Akteure zur Verantwortung zu ziehen, weil dies einen viel zu hohen Aufwand der Zuschreibung von Schuld und Zuständigkeit erfordert, sondern darum, ihnen »erlaubte Unverantwortlichkeit« nachzuweisen.[12] In dieser Umkehr der Perspektive, in der Suche nach erlaubten Unverantwortlichkeiten liegt der Grund, warum die Unterscheidung von Verantwortungslosigkeit und Unverantwortlichkeit wichtig ist: Verantwortungslosigkeit ist das illegitime Gegenstück zur Verantwortung. Wer verantwortungslos handelt, zieht zu Recht die Missachtung anderer und den Vorwurf der Schuld auf sich. Unverantwortlichkeit stellt dagegen eine legitime Kehrseite der Verantwortung dar. Wer legitimer Weise unverantwortlich handelt, hat in der Regel Gründe, mit denen man sich vom Vorwurf der Schuld entlasten kann. Ob dies gelingt, hängt – wie gezeigt wurde – von den situativen Umständen und Kontexten, aber auch von den Charaktereigenschaften und Kompetenzen der handelnden Personen ab.
Was also tun? Die angemessene Reaktion auf den Zuwachs an Unverantwortlichkeit besteht in der Unterstützung der Selbstbindungsfähigkeit von Akteuren und dem intelligenten Ausbau von Sanktionen.[13] Es wird in Zukunft vor allem darum gehen, der Eigendynamik systemischer Prozesse durch die Förderung von Eigenverantwortung entgegenzuwirken und zugleich die Kontrollen und Haftungsregeln für Korporationen und Organisationen zu verstärken.
Neben der Förderung der Eigenverantwortung und der Verbesserung von Kontrollen gibt es schließlich noch den Weg der Versicherung gegen Risiken und Krisen, die ohne schuldhaftes Versagen entstehen. Von dem Juristen Gunther Teubner stammt der Vorschlag, einen »Risikopool« zu schaffen, in den die Poolmitglieder – als eine Art freiwilliger Verantwortungsgemeinschaft – Beitragsleistungen einzahlen, um Schuldfragen und Schadensfolgen regulieren zu können, die sich nicht mehr direkt zuschreiben lassen.[14] Ein ähnlicher Umgang mit der Unverantwortlichkeit findet sich schon vor zweitausend Jahren bei dem Stoiker Epiktet, auf den sich Nietzsche in »Menschliches, Allzumenschliches« mit den Worten beruft: »Man gehört noch zum Pöbel, solange man immer auf Andere die Schuld schiebt; man ist auf der Bahn der Weisheit, wenn man immer nur sich selber verantwortlich macht; aber der Weise findet Niemanden schuldig, weder sich noch Andere.«[15]
[1] Friedrich Nietzsche, Menschliches, Allzumenschliches I, in: Sämtliche Werke: Kritische Studienausgabe in 15 Bänden (KSA),Bd. 2, hrsg. v. Giorgio Colli und Mazzino Montinari, München: De Gruyter 1980, S. 103.
[2] Vgl. Ludger Heidbrink, Kritik der Verantwortung. Zu den Grenzen verantwortlichen Handelns in komplexen Kontexten, Neuauflage, Weilerswist: Velbrück Wissenschaft 2022, S. 62ff
[3] Ulrich Beck, Gegengifte. Die organisierte Unverantwortlichkeit, Frankfurt am Main: Suhrkamp 1988, S. 100.
[4] Vgl. Mancur Olson, Die Logik des kollektiven Handelns, 4., durchges. Aufl., Tübingen: Mohr Siebeck 1998.
[5] Vgl. James S. Coleman, Die asymmetrische Gesellschaft, Weinheim/Basel: Beltz 1986.
[6] Vgl. Manuel Castells, Das Informationszeitalter, Teil I: Der Aufstieg der Netzwerkgesellschaft, Opladen: VS Verlag für Sozialwissenschaften 2001.
[7] Vgl. Luc Boltanski/Eva Chiapello, Der neue Geist des Kapitalismus, Konstanz: UVK Verlag 2003, S. 134ff.
[8] Vgl. Klaus Günther, »Aufgaben und Zurechnungsverantwortung«, in: Ludger Heidbrink/Alfred Hirsch (Hg.), Verantwortung in der Zivilgesellschaft. Zur Konjunktur eines widersprüchlichen Prinzips, Frankfurt/New York: Campus Verlag 2006, S. 295–329.
[9] Gunther Teubner, »›So ich aber die Teufel durch Beelzebub austreibe …‹: Zur Diabolik des Netzwerkversagens«, in: Ino Augsberg (Hg.), Ungewissheit als Chance. Perspektiven eines produktiven Umgangs mit Unsicherheit im Rechtssystem, Tübingen: Mohr Siebeck 2009, S. 112.
[10] Zur Verantwortungsdiffusion vgl. Hans Werner Bierhoff/Eva Neumann, »Soziale Verantwortung und Diffusion der Verantwortung«, in: Hans-Werner Bierhoff/Dieter Frey (Hg.), Handbuch der Sozialpsychologie und Kommunikationspsychologie, Göttingen: Hogrefe 2006, S. 174–179.
[11] Im Gegenteil, finanzielle Anreize können die Verantwortungsbereitschaft senken. Siehe dazu Michael Sandel, Was man für Geld nicht kaufen kann. Die moralischen Grenzen des Marktes, Berlin: Ullstein 2012, S. 148ff.
[12] Vgl. Ludger Heidbrink, »Nichtwissen und Verantwortung. Zum Umgang mit nichtintendierten Handlungsfolgen«, in: Claudia Peter/Dorett Funcke (Hg.), Wissen an der Grenze. Zum Umgang mit Ungewissheit und Unsicherheit in der modernen Medizin, Frankfurt/New York: Campus 2013, S. 111–140.
[13] Ludger Heidbrink, »Selbstbindung als wirtschaftsethisches Problem. Zur Rolle des libertären Paternalismus bei der Förderung von Wohlfahrtsentscheidungen «, in: Arne Manzeschke (Hg.), Evangelische Wirtschaftsethik – wohin? Perspektiven und Positionen, Münster: Lit 2018, S. 217–238.
[14] Gunther Teubner, »Die unsichtbare ›Copula‹: Kausalitätskrise und kollektive Zurechnung«, in: Weyma Lübbe (Hg.), Kausalität und Zurechnung. Über Verantwortung in komplexen kulturellen Prozessen, Berlin/New York: De Gruyter 1994, S. 115ff.
[15] Nietzsche, Menschliches, Allzumenschliches II, KSA, Bd. 2, S. 528. Wörtlich heißt es bei Epiktet, Das Handbüchlein der Moral, in: Die Stoa. Kommentierte Werkausgabe, übers. u. hrsg. von Wolfgang Weinkauf, Augsburg 1994, S. 265: »Der Unwissende zeigt sich darin, daß er anderen die Schuld gibt, wenn es ihm schlecht geht, der philosophische Anfänger darin, daß er sich selbst anklagt. Weder das eine noch das andere ist Sache des Weisen.«

