Die Krise des demokratischen Rechtsstaats ist auch eine medienkulturelle Krise: Die dynamische, fragmentierte Subjektivität der Digitalkultur passt nicht mehr zu den starren, bürokratischen Formen des Staates. Daraus entsteht eine Entfremdung, deren nachhaltige Lösung laut Philip Schimchen in der Modernisierung von Recht und Staat im Einklang mit der Digitalkultur liegt. Diese These beleuchtet er für das VELBRÜCK MAGAZIN. In seinem kürzlich bei Velbrück Wissenschaft erschienenen Buch »Recht als Praxis« (2026, auch Open Access) werden die Punkte vertieft.

Aktenordner, Foto von Geisteskerker
Ineffizienz als Instabilität
Die medienkulturelle Notwendigkeit der Staatsmodernisierung im Kampf gegen autoritäre Tendenzen in der Gesellschaft
von Philip Schimchen
Im Angesicht des Erstarkens autoritärer Kräfte in den westlichen Gesellschaften gerät der demokratische Rechtsstaat gegenwärtig in eine Krise. Diese Krise wird in den Fachdebatten meist ausschließlich als politisches oder juristisches Problem diskutiert. Nur selten wird sie als medienkulturelles Phänomen konzipiert. Dabei lässt sich vom Standpunkt der Medienkulturwissenschaft zunehmend ein Auseinanderfallen von postmoderner Subjektivität und den Verfahren und Funktionsweisen des kontinentaleuropäischen demokratischen Rechtsstaates beobachten. Das führt zu einer Entfremdungserfahrung des Subjekts vom demokratischen Rechtsstaat, die von autoritären Kräften instrumentalisiert wird, um eigene politische Machtressourcen zu akkumulieren. Die autoritären Kräfte sind damit zwar Profiteure der Krise, nicht aber ihre Ursache. Der Ursache selbst, also der Entfremdungserfahrung des postmodernen Subjekts vom ihm dysfunktional erscheinenden demokratischen Rechtsstaat, lässt sich nur mit einer umfassenden Modernisierung von Recht und Staat begegnen. Ausgangspunkt hierfür ist, das Recht und den Staat als funktionale Elemente der gesellschaftlichen Ordnungsbildung zu verstehen. Die staatlichen Formen müssen in einen produktiven Austausch mit der Digitalkultur des beginnenden 21. Jahrhunderts treten.
I. Postmoderne Subjektivität in der Digitalkultur: gleichzeitig, dynamisch, fragmentarisch
Die zeitgenössische Medienkultur, die in alltäglichen Interaktionen beständig unsere Subjektivität formt, ist vor allem eine Digitalkultur. Sie zeichnet sich aus durch die instantane Hervorbringung und Verbreitung von Wissen in sich beständig rapid verändernden Umgebungen. Dafür stehen exemplarisch die sozialen Netzwerke, über die sich sowohl Informationen von politischen Großereignissen auf der ganzen Welt vielfach in Sekunden – mit audio-visuellem »Live«-Material – verbreiten, aber auch ganz alltägliche Trends und popkulturelle Formen werden durch Nutzer bottom-up kreiert. Als Alltagserfahrung formt dieses ästhetische Moment unser Handeln und unser Wahrnehmen. Die gegenwärtige Datengesellschaft ermöglicht dabei auf der Grundlage einer zuvor unvorstellbaren Informationsdichte weitreichende neue technologische Verarbeitungsformen durch beispielsweise Algorithmen und KI-Sprachmodelle. Durch die neuen Handlungsformen, die sie ermöglichen, wirken sie einerseits ermächtigend, und durch ihr Überwachungspotential können sie gleichzeitig als Regierungstechnologie auch disziplinierend wirken. In jeder Hinsicht ist das Subjekt einer solchen Medienkultur ein postmodernes Subjekt, dessen Erleben von Gleichzeitigkeit, Dynamik und Fragmentierung geprägt ist.
II. Der kontinentaleuropäische demokratische Rechtsstaat: Einheit, Souveränität, Stabilität
Anders verhält es sich mit den Formen, Verfahren und Funktionsweisen des demokratischen Rechtsstaates. Ihnen liegen das Prinzip der Einheitsbildung, der Souveränitätsgedanke und das Prinzip der Sicherheit durch statische Vorschrift zugrunde. Des Weiteren bauen sie auf eine möglichst strikte Trennung von Öffentlichem und Privatem, was der hybriden, subjektiven Erfahrung in der Digitalkultur zuwiderläuft, und ihre Verfahrensrationalität erweist sich gerade nicht als flexibel, sondern als starr und zuweilen ineffizient, da sie sich stärker auf die Ebene der statischen Normen als auf den konkreten Lebenssachverhalt konzentriert. Die kulturtechnischen Formen des kontinentaleuropäischen demokratischen Rechtsstaates sind im Sinne von Max Webers Begriff der bürokratischen Herrschaft aktenmäßig, amtshierarchisch, kompetenziell abgegrenzt und strikt regelgebunden (Bogumil/Jann 2020: 279, Weber 2013: 551ff.). Hinter den konkreten Organisationsformen stehen meist allgemeine Grundsätze wie beispielsweise die Rechtssicherheit oder das demokratische Mitbestimmungsrecht. Meine Kritik zielt dabei nicht auf die Ebene der Grundsätze, die ihrem Wesensgehalt nach wünschenswert sind, sondern auf die Ebene der konkreten medientechnologischen Formen. Sie stehen vollständig im Zeichen der Buchdruckkultur und der kollektiven Organisationsformen der Parteien- und Verbändedemokratie des 20. Jahrhunderts (Vesting 2013, Ladeur 2016: 76ff.). Dadurch werden sie anachronistisch und die eigentliche Krise entsteht.
III. Die Krise: Ineffizienz als Instabilität, oder: die Entfremdung vom ›aus der Zeit gefallenen‹ Staat
Die medientechnologischen Handlungsformen des Staates erscheinen ineffizient, weil sie nicht mehr im Einklang mit den Wissensstrukturen und Praktiken einer postmodernen fragmentierten, hybriden und dynamischen Gesellschaft stehen. Wenn das Recht und der Staat sich in ihrer Medialität konsequent den medientechnischen Formen der Digitalkultur verweigern, werden Recht und Staat gerade nicht mehr als organische Formen eines intakten Gesellschaftslebens wahrgenommen, sondern als fremdartige – man mag vielleicht sogar sagen »aus der Zeit gefallene« – Herrschaftsformen verstanden. Als solche Herrschaftsformen werden sie sodann kritisierbar und auf diese Weise führt ihre Ineffizienz auch zu einer ordnungspolitischen Instabilität. Es ist eine in der postmodernen Subjektivität fußende Entfremdungserfahrung vom Staat, die von etablierten Kräften kaum ausreichend adressiert wird, während autoritäre Kräfte sie nutzen, um das bestehende System weiter zu destabilisieren und eigene politische Machtressourcen zu akkumulieren. Anstatt diese grundlegende Entfremdungserfahrung angemessen zu adressieren, wird sie von einer Reihe zentraler politischer Akteure regelmäßig verkannt und stattdessen werden die autoritären Kräfte selbst als Ursache für die Erosion des politischen Systems benannt. Der Diskurs wird dadurch verengt und auf einen »Kampf« zwischen dem demokratischen Rechtsstaat und seinen autoritären Feinden beschränkt. Wer so denkt, verwechselt Ursache und Wirkung und verstellt den Weg für eine nachhaltige Lösung des Problems. Während autoritäre Kräfte auf die Beseitigung eines freiheitlichen Staates hinarbeiten, fehlt es den politisch liberalen Kräften an einer eigenen produktiven Vision für einen Staat, der die Freiheit der Gesellschaft als sein Fundament betrachtet.
IV. Ausblick: Recht und Staat der Digitalkultur
Recht und Staat müssen als funktionale Elemente eines intakten Gesellschaftslebens verstanden werden. Als kulturelle Elemente der sozialen Ordnungsbildung gehen sie aus Prozessen der gesellschaftlichen Selbstorganisation hervor und wirken gleichzeitig strukturierend in sie zurück. Wenn das Gesellschaftsleben vollständig geprägt ist von der Subjektivität der Digitalkultur, dann müssen auch das Recht und der Staat sich von dieser Subjektivität ausgehend verstehen. Auf diese Weise reflektieren sie ihren Status als normative auf Handlungen bezogene Wissensordnung in einer sich rapid verändernden Gesellschaft. Die Entwicklung eines neuen Rechts- und Staatsdenkens im Spiegel der Digitalkultur ist die Antwort auf die postmoderne Entfremdungserfahrung des Subjekts vom Modell des kontinentaleuropäischen demokratischen Rechtsstaates. »Recht und Staat in der Digitalkultur« ist der Titel der politischen Vision, die den autoritären Tendenzen in der Gesellschaft einen eigenen produktiven Entwurf entgegensetzt, der die Freiheit der Gesellschaft zum Ausgangspunkt des Rechtsdenkens macht. Er versteht das Recht als ein Element einer beständig im Evolvieren begriffenen Kultur und flexibilisiert seine Formen, damit technologisch-kulturelle Wandlungsprozesse den Staat und das Gesellschaftsleben nicht mehr destabilisieren, sondern mobilisieren.
Literatur
Bogumil, Jörg und Werner Jann: Verwaltung und Verwaltungswissenschaft in Deutschland. Eine Einführung. 3. Auflage, Wiesbaden: Springer Fachmedien.
Ladeur, Karl-Heinz: Recht – Wissen – Kultur. Die fragmentierte Ordnung. Berlin: Duncker & Humblot 2016.
Vesting, Thomas: Die Medien des Rechts III. Buchdruck. Weilerswist: Velbrück Wissenschaft 2013.
Weber, Max: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriss der verstehenden Soziologie (1921), herausgegeben von Johannes Winckelmann, 5. Auflage, Tübingen: Mohr Siebeck 2013 (Nachdruck).
Philip Schimchen ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht der Goethe-Universität Frankfurt am Main und forscht dort zur interdisziplinären Rechtstheorie. Bei Velbrück Wissenschaft kürzlich von ihm erschienen ist das Buch »Recht als Praxis« (2026, auch Open Access), in dem die hier aufgegriffenen Punkte ausgeführt werden.
