Selbstanzeige: Das Recht des eigenen Erlebnisses

Das Recht zu entscheiden, ob es frei ist, liegt allein beim Individuum. Diese These entwickelt Konrad Steinhäuser durch einen Vergleich der Freiheitsbegriffe Arnold Gehlens, Axel Honneths und Isaiah Berlins in seinem neuen Buch Das Recht des eigenen Erlebnisses. Im Velbrück Magazin erklärt er, wie das Phänomen der Freiheit im Ausgang vom Erlebnis des Einzelnen zu beschreiben ist, ohne einer Anthropologie der Haltlosigkeit oder der Vermengung mit anderen Werten nachzugeben.

Der russisch-britische Philosoph Isaiah Berlin war einer der einflussreichsten Denker des Liberalismus im 20. Jahrhundert.

»Man könnte allein aus den Knochen der Menschen, die der Macht der Worte und Redewendungen zum Opfer fielen, eine höhere Pyramide als die des alten Cheops erbauen. Die Macht der Worte ist mit den Bildern verbunden, die sie hervorrufen, und völlig unabhängig von ihrer wahren Bedeutung. So z.B. die Ausdrücke Demokratie, Sozialismus, Gleichheit, Freiheit u.a., deren Sinn so unbestimmt ist, dass dicke Bände nicht ausreichen, ihn festzustellen.« Was Gustave Le Bon da 1895 in Psychologie der Massen schrieb, das könnte man als nihilistische Bankrotterklärung an die begrifflich arbeitende Philosophie interpretieren: So dick eure Bände auch sein mögen, liebe Kollegen, die Macht der Worte werdet ihr nicht damit bannen, dass ihr die Bedeutung der Begriffe festzulegen versucht!

Man kann das aber auch anders lesen, nämlich so, dass man der Gefahr, die wahre Bedeutung dieser Begriffe würde erodieren, versanden oder im Nebel versinken etwas entgegenzusetzen hat. Man muss nicht an Pyramiden aus Knochen denken, sondern an die Anfänge der Anfänge der Orientierungslosigkeit, die zu ihr führen könnten.

Es gibt im einundzwanzigsten Jahrhundert sicher keinen Mangel an dicken Bänden, die den Freiheitsbegriff behandeln. Das ist ganz wunderbar, denn das zeigt, dass die philosophische Diskussion lebendig ist und dass die vulgärnihilistische Deutung, das philosophisch-begriffliche Arbeiten sei im Grunde ein hoffnungs- und zweckloses Unterfangen, sich nicht überall durchgesetzt hat. Handlungsbedarf, eine würdige Möglichkeit, sich in den Dienst unserer Sache zu stellen, gibt es dennoch. Denn auch ohne den Anspruch, die Diskussion um den Freiheitsbegriff beenden zu wollen, ist es doch möglich, ihn im Hinblick auf seine Grundlagen neu zu konturieren und zu zeigen, auf welchem Fundament wir philosophieren und was uns in der Freiheitsfrage Orientierung gibt.

Das Recht des eigenen Erlebnisses diskutiert eine einfache, aber nicht triviale Kernthese: Phänomenologie und Liberalismus gehen mit ihrem gemeinsamen Ausgangspunkt beim Individuum davon aus, dass das Primat in der Entscheidung, ob ein Mensch frei ist oder nicht, bei diesem Menschen selbst liegt, womit hier gemeint ist, dass das Individuum selbst, in originärer Anschauung, immer besser als andere Menschen einschätzen kann, ob es frei ist oder nicht. Was auf dieser Basis also diskutiert werden soll, ist die Frage, was die Charakteristika der Freiheitserfahrung sind und die von anderen Zuständen trennscharfe Beschreibung dieser Charakteristika. Auf Basis der Freiheitsphilosophie Isaiah Berlins wird hier dargelegt, dass der Begriff der Freiheit, der für den Liberalismus charakteristisch ist, im Feld der politischen Philosophie am präzisesten eben dieser Freiheitserfahrung entspricht.

Das heißt auch, das möchte ich unmissverständlich deutlich machen, dass man ganz gewiss kein klassisch Liberaler, ja nicht einmal ansatzweise ein liberal gesonnener Mensch sein muss, um den mit Das Recht des eigenen Erlebnisses vorgenommenen Versuch der Charakterisierung des Phänomens Freiheit nachverfolgen und für richtig halten zu können und um festzustellen, dass die klassisch liberale Verwendung des Begriffes Freiheit an Trennschärfe, Nachvollziehbarkeit und Überzeugungskraft am meisten zu bieten hat. Dafür ist kein Freiheitspathos nötig, weil Freiheit in diesem, ich möchte behaupten, dem richtigen Sinne, auch eine gewichtige Schattenseite hat, die jeder sehr wahrscheinlich kennen wird, nämlich die Haltlosigkeit. Der Leser ist also in bester phänomenologischer Tradition dazu eingeladen, politische Überzeugungen in dieser Frage einzuklammern, das habe ich auch getan. Das Buch ist strukturiert als ein Vergleich dreier Freiheitskonzeptionen. Zur Repräsentation des liberalen Freiheitsverständnisses wird Isaiah Berlins Philosophie der Freiheit vor- und im Hinblick auf die aktuelle Berlin-Forschung zur Diskussion gestellt. Der Kern der berlinischen Freiheitsphilosophie steht mit dankenswerter Klarheit fest: Freiheit wird von ihm als Möglichkeitskonzeption verstanden und darf nicht mit anderen Werten, ob Sicherheit oder Gerechtigkeit, konfundiert werden.

Demgegenüber kommt die Philosophie Arnold Gehlens als eine großartige Quelle zur Beschreibung der Haltlosigkeit, die die dunkle Seite der Freiheit bildet, zum Tragen. Gehlen hat Freiheit nicht im liberalen Sinne Berlins verstanden, aber er erkannte wie Berlin, dass Freiheit nicht nur gedeihliche, gelingende oder erfreuliche Facetten hat. Nicht nur beschrieb er die Schattenseite der Freiheit mit großer Klarheit, er schrieb auch mit Verve dagegen an. Diese Schilderungen zur Haltlosigkeit sind eine große Bereicherung, um die manchmal im Vagen bleibenden Aussagen Berlins zu konkretisieren, der die dunkle Seite der Freiheit zwar offensichtlich erkannte, sie aber nicht in gleicher Weise charakterisierte wie Gehlen. Faszinierend in Bezug auf Gehlen ist es auch, dass er dezidiert illiberale Schlussfolgerungen aus seinen brillanten Beobachtungen zog. Gehlen wollte eine klar strukturierte und ganz gewiss haltgebende Existenz, auch auf gesellschaftlicher Ebene. Diese Suche nach Halt hat beim frühen Gehlen mit der Bestimmung oberster Führungssysteme zu einer Anbiederung an den Nationalsozialismus und beim späten Gehlen zu einem rückwärtsgewandten, bitter gegen den modernen Subjektivismus gerichteten Konservativismus geführt. Das eigene Erlebnis gibt es in der Freiheitskonzeption Gehlens nur unter dem starren Schild der Institution. Auch der Kontrast zu Berlins Position konturiert dessen Philosophie der Freiheit damit in hilfreicher Weise.

Die dritte in Das Recht des eigenen Erlebnisses diskutierte Freiheitskonzeption ist die Axel Honneths, der als zeitgenössischer Vertreter der Kritischen Theorie mit dem Versuch befasst ist, den Begriff der Freiheit, wie ihn Isaiah Berlin dargestellt hat, weiterzuentwickeln. Er ist klarer Gegner des hier verteidigten Freiheitsbegriffes und sein philosophischer Ansatz ist von der Phänomenologie weit entfernt. Honneths von Hegel inspirierte Einlassungen basieren auf einer Vollzugskonzeption von Freiheit. Das bringt den veritablen Vorteil mit sich, dass Honneth ganz konkrete Freiheitsvollzüge zu skizzieren vermag, die echte Lebensnähe haben und als Aspekte eines gedeihlichen, erfreulichen und gelingenden Lebens in der Gesellschaft verstanden werden können. Hier gibt es in der honnethschen Freiheitsphilosophie nicht nur echte Schätze zu bergen, man kann sie auch, zieht man die Differenzierung, die Honneth verschwinden lässt, selbst wieder ein, bestens als Ergänzung der berlinschen Freiheitsphilosophie auf der Ebene des Vollzuges derselben verstehen. Honneth beobachtet kritisch Missstände der Vergangenheit und Gegenwart und betreibt auf dieser Basis Gesellschaftstheorie. Beim Versuch der Weiterentwicklung des Freiheitsbegriffes vollzieht er dabei eine Vermischung von Werten und Begriffen, weil er Gerechtigkeit und Freiheit als nicht zu trennende Konzepte synthetisch zusammendenkt. Ich möchte das zugespitzt philosophischen Schmuggel nennen. Ich zeige, dass Honneth in seinem Bestreben, eine für alle Mitglieder gerechtere Gesellschaft zu beschreiben, den Begriff der Freiheit soweit mit anderen Konzepten vermischt, dass die Klarheit und die Trennschärfe abhandenkommen, die als Basis einer verständlichen Diskussion gelten müssen. Der Versuch, eine Gesellschaft zu konzipieren, »die frei von jeder Heteronomie und jedem Zwang ist«, den Honneth in seinem zweiten Hauptwerk Das Recht der Freiheit so skizziert,  gründet sich bei ihm auf die Vorstellung, dass die harmonische Verschränkung pluraler Interessen nicht nur erstrebenswert, sondern auch möglich ist und dass die Einsicht dazu, dass die beste Lösung für alle gefunden worden ist, die Durchsetzung nur persönlicher, exzentrischer oder idiosynkratischer Freiheitsvollzüge in den Hintergrund treten und letztlich verschwinden lassen wird. Honneth glaubt an die Einsichtsfähigkeit der Gesellschaftsmitglieder zu einem Kanon von Werten, die sich harmonisieren lassen. Sein Ziel ist eine sozial gerechte Welt für eine Gemeinschaft sich wechselseitig anerkennender Menschen, denen andere als diesem Zustand dienliche Freiheitsvollzüge fremd sind, weshalb sie nicht aufkommen. Honneth gibt damit, obschon er sich immer wieder dagegen verwahrt, illiberale Positionen zu vertreten, wenigstens die Möglichkeit zur Interpretation seiner Schriften als Gefährdung der Freiheit. Honneths Vorstellung von Freiheit ist die eines Ich im Wir. Das ist vom phänomenologisch-liberalen Ich für Mich des Primats der eigenen Erfahrung von Freiheit sehr verschieden. Berlins leitender Anspruch, dass niemandem damit gedient ist, wenn Begriffe gleichgesetzt werden, die sich trennscharf differenzieren lassen, hat in Honneths Philosophie keinen Platz, deswegen gebührt Honneth neben der würdigenden Darstellung seiner klugen Ausführungen zu gelingenden Freiheitsvollzügen auch kritische Aufmerksamkeit in der Frage der Freiheit.

Ein erheblicher Unterschied zwischen den drei Hauptreferenzautoren des Buches besteht auch dahingehend, dass nur einer von ihnen, nämlich Isaiah Berlin, keine anthropologischen Thesen entwickelt hat. Diese Leerstelle deutet meines Erachtens auf die thematische Bescheidenheit hin, die den Konterpart zum philosophischen Anspruch der Phänomenologie bildet. Es hat sich als lohnendes Projekt in der Frage der Freiheit erwiesen, die Schriften des großen Liberalen mit Hinblick auf die nicht wenigen phänomenologischen Aspekte seines Denkens gegen den Strich zu lesen: Bei Berlin ist das entscheidende Kriterium für das Vorhandensein der Freiheit das eigene Erlebnis derselben. Im Liberalismus Isaiah Berlins kommt wie in der Phänomenologie das eigene Erlebnis zu seinem Recht.

Geben wir das nämlich auf, vermischen wir die Freiheit mit anderen Werten, theoretisieren wir oder versuchen wir, sei es um der Sicherheit, der Harmonie oder der Gerechtigkeit willen, die unmittelbare Erfahrung des Einzelnen zu entthronen, dann verlieren wir vielleicht den kalten, aber verlässlichen Boden unter den Füßen, der die Grundlage gemeinsamer Orientierung bietet.


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